16.04.2019
Am 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich oder online über die Gemeindehomepage (www.niedernberg.de über den Button „Briefwahl beantragen“ oder alternativ über Gemeinde & Bürger/Wahlen) beantragen. Alternativ können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben wieder im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen. Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungskarte oder Brief) möglich, jedoch nicht elektronisch!
Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?
Wir versenden Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift; auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden. Auch gibt es die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abzuholen, dann haben Sie die Möglichkeit direkt zu wählen und die Unterlagen wieder abzugeben.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Briefwahlunterlagen können ab 17.04.2019 beantragt werden. Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 24.05.2019, bis 18:00 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 18:00 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
Die online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 22.05.2019 um 12:00 Uhr möglich.
Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder zurückgesendet werden?
Die Rücksendung der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 26.05.2019 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können bis dahin im Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder bis spätestens Freitag, den 24.05.2019 18:00 Uhr persönlich im Rathaus abgegeben werden.
Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Europawahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! J Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern.
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen