01.04.2020
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune und Unternehmen von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen möchten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderprogramme für Heizungsanlagen neu überarbeitet und bietet sehr lukrative Zuschüsse! Durch die neuen Fördersätze ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um auf Erneuerbare Energien (EE) umzusteigen!
Was wird gefördert?
Neubau
- Solarkollektoranlagen: Zuschuss von 30 %
- Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel): Zuschuss von 35 %
- Wärmepumpenanlagen (elektrisch und gasbetrieben): Zuschuss von 35 %
Bestandsgebäude
- Gasbrennwertanlagen mit Vorbereitung für erneuerbare Energie: Zuschuss von 20 %
- Gas-Hybridheizungen (Kombination von Gasbrennwertheizung mit Solar, Biomasse oder Wärmepumpe): Zuschuss von 30 %
- EE-Hybridheizung (Kombination: Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe): Zuschuss von 35 %
- Solarkollektoranlagen: Zuschuss von 30 %
- Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel): Zuschuss von 35 %
- Wärmepumpenanlagen (elektrisch und gasbetrieben): Zuschuss von 35 %
- Beim Austausch einer vorhandenen Ölheizung erhöht sich der Zuschuss um 10%
Weitere Informationen unter: www.bafa.de & www.keen-e6.de
Quelle: www.bafa.de
Kategorien: Gemeinde & Bürger