14.04.2021
Zwischen dem 01.04. und dem 30.04. müssen die Wasserzählerstände gemeldet werden.
Der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich. Die Ablesebriefe für dieses Jahr wurden bereits verteilt.
Sie können den Zählerstand online übermitteln!
- über unsere Internetseite, nutzen Sie dafür das Bürgerserviceportal (am rechten Rand). Mit nur einem Klick auf den Button gelangen Sie in das Menü „Bürgerservice“. Unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“ öffnet sich das entsprechende Online-Formular.
- oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code. Für die Eingabe benötigen Sie die Angaben auf der Rückseite von Ihrem Schreiben.
Alternativ können Sie, die Rückseite von dem erhaltenen Schreiben ausfüllen und in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
So lesen Sie den Zähler richtig ab
Oben unter dem Deckel des Wasserzählers, auf dem (Messing-)Ring oder auf dem Glas ist die Wasserzähler-Nummer, die manchmal auch mit WZNr. abgekürzt wird, zu erkennen.
Darunter oder daneben steht der Zählerstand.
Die schwarzen Zahlen werden von links nach rechts abgelesen.
Bitte die roten Nachkommastellen bzw. Drehzeiger NICHT ablesen!
Worauf Sie beim Ablesen achten müssen
- Prüfen Sie Ihre Adresse und Ihre Verbrauchsstelle, teilen Sie uns evtl. Änderungen mit
- Tragen Sie den abgelesenen Zählerstand in die Spalte „Neuer Zählerstand“ ein
- Lesen Sie alle Zähler (Zählernummer prüfen!), die auf dem Schreiben aufgeführt sind, ab
- Tragen Sie Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen ein
- Tragen Sie das Ablesedatum und die Unterschrift ein.
Gebührenhöhe
Die Gebühren müssen alle vier Jahre neu kalkuliert werden. Für die Neukalkulation werden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die kommenden vier Jahre herangezogen. Weiterhin werden die tatsächlichen Ausgaben aus dem vergangenen Kalkulationsjahr den Einnahmen aus diesem Zeitraum gegenübergestellt.
Die notwendige Kalkulation konnte bisweilen noch nicht erfolgen. Dies können Sie zum gegebenen Zeitpunkt dem Amtsblatt sowie ihrer Abrechnung entnehmen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger