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08.04.2020
Zwischen dem 01.04. und dem 26.04. müssen dieses Jahr die Wasserzählerstände gemeldet werden
Der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
Sie können den Zählerstand online übermitteln!
Für die Eingabe benötigen Sie die Angaben auf der Rückseite von Ihrem Schreiben.
Alternativ können Sie, die Rückseite von dem erhaltenen Schreiben ausfüllen und in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
So lesen Sie den Zähler richtig ab
Oben unter dem Deckel des Wasserzählers, auf dem (Messing-)Ring oder auf dem Glas ist die Wasserzähler-Nummer, die manchmal auch mit WZNr. abgekürzt wird, zu erkennen. Darunter oder daneben steht der Zählerstand. Die schwarzen Zahlen werden von links nach rechts abgelesen. Bitte die roten Nachkommastellen bzw. Drehzeiger NICHT ablesen!
Worauf Sie beim Ablesen achten müssen
Gebührenhöhe
Die Gebühren müssen alle vier Jahre neu kalkuliert werden. Für die Neukalkulation werden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die kommenden vier Jahre herangezogen. Weiterhin werden die tatsächlichen Ausgaben aus dem vergangenen Kalkulationsjahr den Einnahmen aus diesem Zeitraum gegenübergestellt.
Die notwendige Kalkulation konnte bisweilen noch nicht erfolgen. Aufgrund dessen wird eine Gebühr von 1,16 € pro m³ entnommenem Wasser (netto) und eine Gebühr von 3,80 € pro m³ eingeleitetem Abwasser vorläufig als Vorauszahlung festgelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend festgesetzt.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger