Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Vereinsförderungssatzung § 5

10.02.2021
Heute informieren wir Sie über die JuLeiCa–Förderung.

Was ist die JuLeiCa?
JuLeiCa ist die Abkürzung für Jugendleiter-Card. Diese ist ein bundesweit gültiger Ausweis, der amtlich anerkannt wird. Er kann ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, wenn man ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv ist und mindestens eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung in Form einer Jugendleiterschulung mit Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat. Die JuLeiCa kann man online (www.juleica.de) beantragen, dort können auch die Voraussetzungen (Umfang Erste-Hilfe-Kurs, etc.) eingesehen werden. Durch die JuLeiCa können die Jugendlichen in bestimmten Einrichtungen Preisnachlässe erhalten. Nähere Informationen zu den Vergünstigungen finden Sie auf www.kjr-miltenberg.de unter der Rubrik Jugendleitercard.

Die Förderung
Die pauschale Aufwandsentschädigung wird vom Kreisjugendring Miltenberg festgelegt und liegt derzeit bei 76 €. Dieser Betrag wird in zwei Teilen, einmal vom Kreisjugendring Miltenberg (38 €) und zusätzlich von der Gemeinde Niedernberg (nochmals 38 €) ausgezahlt. Auf der Homepage des Kreisjugendringes (www.kjr-miltenberg.de) unter Zuschüsse - Zuschussanträge - Aufwandsentschädigung für Inhaber der Jugendleitercard finden Sie den entsprechenden Auszahlungsantrag. Dieser muss vom Verein/Verband bestätigt werden. Wenn Sie diesen bis 10.03.2020 ausgefüllt in der Gemeinde abgeben, schicken wir ihn anschließend weiter nach Miltenberg. Sie erhalten die Entschädigung mit zeitlicher Verzögerung jeweils von uns und vom Landratsamt in Miltenberg.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Freizeit & Tourismus - Vereine

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