Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Vereinsförderungssatzung § 1

05.02.2020
Heute informieren wir Sie über die Möglichkeit, die Hans-Herrmann-Halle einmal im Jahr mietfrei zu nutzen. (Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 1 Nutzung der Hans-Herrmann-Halle)

Alle eingetragenen Vereine und Gruppierungen aus Niedernberg, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und kirchlichen Bereich tätig sind, haben die Möglichkeit einmal im Jahr die Hans-Herrmann-Halle für einen Tag mietfrei zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Kapazitäten hierzu bestehen. Die Gemeinde übernimmt hierbei nur die Miete der Halle. Anderweitig anfallende Kosten, wie z. B. Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Strom, Wasser, etc. müssen die Vereine selbst tragen. Hiervon ausgenommen sind die im Mietvertrag enthaltenen Stunden.

Um dies nutzen zu können müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und diesen zusammen mit dem Mietvertrag bei der Gemeinde einreichen. Der Antrag ist formlos, d. h. Sie können ihn schriftlich oder per E-Mail vorlegen. Es sind nur die Veranstaltungen förderfähig, die dem jeweiligen Vereinszweck dienen.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Freizeit & Tourismus - Vereine

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