Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Verbrennen von Abfällen

26.05.2021
Heute möchten wir Sie über die Verbrennung von Abfällen informieren.

Pflanzliche bzw. holzige Abfälle aus Gärten, die innerhalb des bebauten Ortsbereichs liegen und dementsprechend auch an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind, dürfen nicht verbrannt werden. In der Gemeinde Niedernberg besteht regelmäßig die Möglichkeit, holzige Abfälle und Grüngut in der Grüngutannahmestelle zu entsorgen.

Gemäß der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV) dürfen pflanzliche Abfälle, die nicht aus der Landwirtschaft resultieren, sondern z. B. aus Obstgärten, nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig.

Hierzu sind die vorgeschriebenen und sonst zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Abstände zu Wohnungsgebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie zu Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten Gegenständen einzuhalten (s. auch Artikel KW 20).

Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu vermeiden.

Das Feuer ist ständig zu überwachen und so zu löschen, dass die Glut erloschen ist.

Häufig kommt es vor das solche Feuer zu Fehlalarmierungen führen. Die Feuerwehr muss bei einer Alarmierung ausrücken. Dies kann bei Fehlverhalten zu kostenpflichtigen Bescheiden führen. Ein Feuer kann nicht angemeldet werden um Fehlalarmierungen auszuschließen. Grundsätzlich ist empfehlenswert solche Feuer gar nicht zu entzünden. Zum Bespiel freuen sich Tiere über Reisighaufen und die Unterschlupfmöglichkeiten.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.