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Die Gemeinde informiert - Umtausch alter Führerscheine

02.09.2020
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein und ab dem 19.01.2013 sind die Führerscheine auf 15 Jahre befristet

Warum ein neuer Führerschein?
Bislang sehen sich die Führerscheine der einzelnen EU-Staaten zuerst recht ähnlich und man kann ihnen auch alle wichtigen Informationen entnehmen, trotzdem unterscheiden sie sich in vielen Details und Fahrerlaubnisklassen. Deshalb will die EU einen einheitlichen Führerschein einführen.

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt, dabei ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend.

- Geburtsjahr vor 1953 -> 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953 -> 1958 à 19.01.2022
- Geburtsjahrgänge 1959 -> 1964 à 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965 -> 1970 à 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später -> 19.01.2025

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, ist die Umtauschfrist abhängig vom Ausstellungsdatum:

- 1999 bis 2001 -> 19.01.2026
- 2002 bis 2004 -> 19.01.2027
- 2005 bis 2007 -> 19.01.2028
- 2008 -> 19.01.2029
- 2009 -> 19.01.2030
- 2010 -> 19.01.2031
- 2011 -> 19.01.2032
- 2012 bis 2013 -> 19.01.2033

Wenn Sie diese Fristen nicht beachten, ist Ihr alter Führerschein ungültig. Es kommt ggf. zu einem Bußgeld von derzeit 10,00 €.

Was braucht man zum Umtausch?
Wer den Führerschein umtauschen will, muss dazu seinen Personalausweis oder Reisepass, sowie seinen bisherigen Führerschein vorlegen. Außerdem ist ein biometrisches Passfoto mitzubringen. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes (Wohnsitz in Niedernberg: Führerscheinstelle Obernburg) zuständig.

Was kostet der Umtausch?
Die Kosten liegen bei 24,00 €. Gültig ist der Führerschein dann für 15 Jahren (für PKW- und Motorradklassen).

Ändert sich die Fahrerlaubnis durch einen Umtausch?
Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung bzw. Gesundheitsnachweise (im Gegensatz zur Verlängerung von LKW- bzw. Busklassen) sind beim Pflichtumtausch nicht erforderlich. Diese Regelung dient besonders der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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