04.09.2023
Fraktionen, Ausschüsse und der Ältestenrat im Landtag
Fraktionen:
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf Abgeordneten, welche gemeinsame politische Interessen und Ziele haben. Meistens schließen sich Personen, die derselben Partei angehören, zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktionsmitglieder wählen ihren Vorsitzenden und ihren Vorstand. Zurzeit sind die Fraktionen CSU, SPD, Freie Wähler, AfD, FDP und Bündnis90/Die Grünen im Bayerischen Landtag vertreten.
Ausschüsse:
Zurzeit gibt es im Bayerischen Landtag 14 ständige Ausschüsse, welche sich auf ein bestimmtes Fachgebiet konzentrieren. Die Abgeordneten beraten in dem jeweiligen Ausschuss Gesetzesentwürfe, bereiten Beschlüsse für die Vollversammlung vor und behandeln Petitionen* von Bürgern und Bürgerinnen.
Im Landtag gibt es den Ausschuss für…
- Staatshaushalt und Finanzfragen (Beratung über den Staatshaushalt)
- Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und Integration (Kontrolle der Staatsministerien, Prüfung von Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit aller Gesetzesentwürfe und Staatsverträge, Wahlprüfung)
- Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (kümmert sich um Angelegenheiten der Gemeinden, Polizei, inneren Sicherheit und Sport)
- Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (beschäftigt sich z. B. mit den Themen Tourismus, Technologie, Verkehr, Straßenbau, Energiewende und Forschungsförderung)
- Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (beschäftigt sich z. B. mit den Themen Ernährung, Naturschutz oder Land- und Forstwirtschaft)
- Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (befasst sich z. B. mit den Themen Wohnungsbau, Armutsproblematik, Betreuung von Kindern, Rentenrecht und Integrationspolitik)
- Wissenschaft und Kunst (befasst sich z. B. mit Denkmalschutz, Musik, Museen und Kunst)
- Bildung und Kultus (beschäftigt sich z. B. mit der Entwicklung der Schulen, der Erwachsenenbildung und den Ganztagsschulen)
- Fragen des öffentlichen Dienstes (der einziger Ausschuss dieser Art in Deutschland, er befasst sich z. B. mit Fragen des Beamten- und Tarifrechts und mit Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter/innen im öffentlichen Dienst)
- Eingaben und Beschwerden (Behandlung von Petitionen)
- Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (befasst sich z. B. mit Fragen der Europäischen Union und grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit)
- Umwelt und Verbraucherschutz (befasst sich z. B. mit dem Klimaschutz, Reinhaltung von Wasser, Boden und Luft, Tier- und Artenschutz und Lebensmittelsicherheit)
- Gesundheit und Pflege (beschäftigt sich z. B mit dem Krankenhauswesen, Krankenversicherungen und Alten- und Pflegeheimen)
- Wohnen, Bau und Verkehr (Wohnraumschaffung, Verkehr und Städtebauförderung)
Der Ältestenrat:
Der Ältestenrat besteht aus dem/der Landtagspräsidenten/in und 17 weiteren Abgeordneten, die von den Fraktionen benannt werden. Zu den Aufgaben des Ältestenrates gehören die Unterstützung des/der Landtagspräsidenten/in bei der Durchführung ihrer Amtsgeschäfte und die Festlegung der Zeit und der Tagesordnung der Vollversammlungen.
Staatsregierung und Landtagsbeauftragte*
* Diese Organe/Begriffe wurden/werden in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.
NOCH 5 WOCHEN BIS ZUR WAHL
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen