09.08.2023
Welche Organe nehmen bei einer Vollversammlung1 teil? Und was sind ihre Aufgaben?
Das Präsidium:
Mitglieder und Aufgaben des Präsidiums:
Das Präsidium besteht aus dem/der Landtagspräsidenten/in, vier Vizepräsidenten/innen und sieben Schriftführern/innen. Die Mitglieder beraten und beschließen Verwaltungsangelegenheiten im Landtag. Außerdem bereiten sie den Haushaltsplan vor, kümmern sich um Personalangelegenheiten der Mitarbeiter des Landtagsamts und beschließen über bauliche Angelegenheiten des Landtagsgebäudes.
Landtagspräsident/in:
Der/Die Landtagspräsident/in (aktuell Ilse Aigner, CSU) repräsentiert den Landtag und leitet, abwechselnd mit den Vizepräsidenten, die Sitzungen der Vollversammlung im Bayerischen Landtag. Hierbei achtet er/sie darauf, dass sich die Abgeordneten während der Sitzungen an die Geschäftsordnung halten, welche sich der Landtag selbst gibt. Er/Sie übt die Polizeigewalt und das Hausrecht im Landtagsgebäude aus und vertritt den Landtag in Rechtsgeschäften und -streitigkeiten. Weiterhin übt er/sie die Dienstaufsicht über das Landtagsamt und über den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus (aktuell Prof. Dr. Thomas Petri).
Vizepräsident/in:
Die vier Vizepräsidenten/innen unterstützen den/die Landtagspräsidenten/in in seiner/ihrer Amtsführung. Sie wechseln sich mit dem/der Präsident/in bei der Sitzungsleitung ab und vertreten ihn/sie, wenn er/sie verhindert ist. Zwei Vizepräsidenten übernehmen gleichzeitig die Funktion als Schriftführer.
Schriftführer/Schriftführerinnen:
Neben dem/der Landtagspräsidenten/in und den vier Vizepräsidenten/innen besteht das Präsidium aus sieben Schriftführern/Schriftführerinnen (davon zwei Vizepräsidenten/innen, die die Funktionen eines Schriftführers übernehmen). Diese sind Abgeordnete des Landtags und assistieren der Sitzungsleitung während der Sitzungen.
Das Landtagsamt:
Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Landtags und ist dem/der Landtagspräsident/in untergestellt. Es gliedert sich in die
- Abteilung A – Abgeordnete, Personal, Recht und Europaangelegenheiten (In dieser Abteilung sind die Referate2 zusammengefasst die sich schwerpunktmäßig mit Abgeordnetenrecht, Personalrecht und Europarecht befassen.),
- Abteilung P – Parlamentarische Dienste, Ältestenrat und Lobbyregister (Diese Abteilung befasst sich hauptsächlich mit Angelegenheiten der parlamentarischen Gremien wie z. B., dass der Plenarreferat für die Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen des Plenum zuständig ist.) und
- Abteilung Z – Zentrale Dienste, Präsidium (Diese hat die Aufgabe, die Informationsversorgung sowie die baulichen, technischen und finanziellen Bedingungen für einen effektiven Parlamentsbetrieb zu sichern).
Der/Die Direktor/in des Bayerischen Landtags (aktuell Peter Worm) leitet das Landtagsamt.
1 Alle Abgeordneten des Landtags bilden die Vollversammlung/das Plenum.
2 Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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