29.08.2018
Fraktionen:
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf Abgeordneten, welche gemeinsame politische Interessen und Ziele haben.
Meistens schließen sich Personen, die derselben Partei angehören, zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktionsmitglieder wählen ihren Vorsitzenden und ihren Vorstand. Zurzeit sind die Fraktionen CSU, SPD, Freie Wähler und Bündnis90/Die Grünen im Bayerischen Landtag vertreten.
Ausschüsse: Zurzeit gibt es im Bayerischen Landtag 13 ständige Ausschüsse, welche sich auf ein bestimmtes Fachgebiet konzentrieren. Die Abgeordneten beraten in dem jeweiligen Ausschuss Gesetzesentwürfe, bereiten Beschlüsse für die Vollversammlung vor und behandeln Petitionen* von Bürgern und Bürgerinnen.
Im Landtag gibt es den Ausschuss für…
- Staatshaushalt und Finanzfragen (Beratung über den Staatshaushalt)
- Verfassung, Recht und Parlamentsfragen (Kontrolle der Staatsministerien, Prüfung von Verfassungs-
und Gesetzmäßigkeit aller Gesetzesentwürfe und Staatsverträge, Wahlprüfung)
- Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (kümmert sich um Angelegenheiten der Gemeinden,
Polizei, inneren Sicherheit und Sport)
- Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie (beschäftigt sich z. B.
mit den Themen Tourismus, Technologie, Verkehr, Straßenbau, Energiewende und
Forschungsförderung)
- Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (beschäftigt sich z. B. mit den Themen Ernährung, Naturschutz
oder Land- und Forstwirtschaft)
- Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration (befasst sich z. B. mit den Themen Wohnungsbau,
Armutsproblematik, Betreuung von Kindern, Rentenrecht und Integrationspolitik)
- Wissenschaft und Kunst (befasst sich z. B. mit Denkmalschutz, Musik, Museen und Kunst)
- Bildung und Kultus (beschäftigt sich z. B. mit der Entwicklung der Schulen, der Erwachsenenbildung und
den Ganztagsschulen)
- Fragen des öffentlichen Dienstes (der einziger Ausschuss dieser Art in Deutschland, er befasst sich
z. B. mit Fragen des Beamten- und Tarifrechts und mit Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter/innen
im öffentlichen Dienst)
- Behandlung von Petitionen
- Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (befasst sich z. B. mit Fragen der
Europäischen Union und grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit)
- Umwelt und Verbraucherschutz (befasst sich z. B. mit dem Klimaschutz, Reinhaltung von
Wasser, Boden und Luft, Tier- und Artenschutz und Lebensmittelsicherheit)
- Gesundheit und Pflege (beschäftigt sich z. B mit dem Krankenhauswesen, Krankenversicherungen und
Alten- und Pflegeheime)
Der Ältestenrat:
Der Ältestenrat besteht aus dem/der Landtagspräsidenten/in und 14 weiteren Abgeordneten, die von den Fraktionen benannt werden. Zu den Aufgaben des Ältestenrates gehören die Unterstützung des/der Landtagspräsidenten/in bei der Durchführung ihrer Amtsgeschäfte und die Festlegung der Zeit und der Tagesordnung der Vollversammlungen.
Staatsregierung und Landtagsbeauftragte*
* Diese Organe/Begriffe wurden/werden in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
noch 6 Wochen bis zur Wahl
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen