23.08.2018
Welche Organe nehmen bei einer Vollversammlung1 teil? Und was sind ihre Aufgaben?
Das Präsidium:
Mitglieder und Aufgaben des Präsidiums:
Das Präsidium besteht aus dem/der Landtagspräsidenten/in, vier Vizepräsidenten und sieben Schriftführern. Die Mitglieder beraten und beschließen Verwaltungsangelegenheiten im Landtag. Außerdem bereiten sie den Haushaltsplan vor, kümmern sich um Personalangelegenheiten der Mitarbeiter des Landtagsamts und beschließen über bauliche Angelegenheiten des Landtagsgebäudes.
Landtagspräsident/in:
Der/Die Landtagspräsident/in (aktuell Barbara Stamm, CSU) repräsentiert den Landtag und leitet, abwechselnd mit den Vizepräsidenten, die Sitzungen der Vollversammlung im Bayerischen Landtag. Hierbei achtet er/sie darauf, dass sich die Abgeordneten während der Sitzungen an die Geschäftsordnung halten, welche sich der Landtag selbst gibt. Er/Sie übt die Polizeigewalt und das Hausrecht im Landtagsgebäude aus und vertritt den Landtag in Rechtsgeschäften und -streitigkeiten. Weiterhin übt er/sie die Dienstaufsicht über das Landtagsamt und über den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus (aktuell Prof. Dr. Thomas Petri).
Vizepräsident/in:
Die vier Vizepräsidenten/innen unterstützen den/die Landtagspräsidenten/in in seiner/ihrer Amtsführung. Sie wechseln sich mit dem/der Präsident/in bei der Sitzungsleitung ab und vertreten ihn/sie, wenn er/sie verhindert ist. Zwei Vizepräsidenten übernehmen gleichzeitig die Funktion als Schriftführer.
Schriftführer/Schriftführerinnen:
Neben dem/der Landtagspräsidenten/in und den vier Vizepräsidenten/innen besteht das Präsidium aus sieben Schriftführern/Schriftführerinnen (davon zwei Vizepräsidenten/innen, die die Funktionen eines Schriftführers übernehmen). Diese sind Abgeordnete des Landtags und assistieren der Sitzungsleitung während der Sitzungen.
Das Landtagsamt:
Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Landtags und ist dem/der Landtagspräsident/in untergestellt. Es gliedert sich in die
· Abteilung A – Abgeordnete, Personal, Recht und Europaangelegenheiten (In dieser Abteilung sind die
Referate2 zusammengefasst die sich schwerpunktmäßig mit Personalrecht und Europarecht
befassen.),
· Abteilung P – Parlamentarische Dienste (Diese Abteilung befasst sich hauptsächlich mit
Angelegenheiten der parlamentarischen Gremien wie z. B., dass der Plenarreferat für die
Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen des Plenum zuständig ist.) und
· Abteilung Z – Zentrale Dienste (Diese hat die Aufgabe, die Informationsversorgung sowie die
baulichen, technischen und finanziellen Bedingungen für einen effektiven Parlamentsbetrieb zu
sichern).
Der/Die Direktor/in des Bayerischen Landtags (aktuell Peter Worm) leitet das Landtagsamt.
1 Alle Abgeordneten des Landtags bilden die Vollversammlung/das Plenum.
2 Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
noch 7 Wochen bis zur Wahl
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen