12.09.2018
Bezirkstag
Für die Wahl der Bezirksräte gelten die gleichen Grundsätze wie für die Landtagswahl. Auch hier wird in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt, die mit denen der Landtagswahl identisch sind. Jeder Bezirksbürger hat ebenfalls zwei Stimmen. Einziger Unterschied ist, dass es keine Fünf-Prozent-Hürde gibt.
Es gibt fünf Grundsätze die bei einer Wahl einzuhalten sind:
· Die Wahlen sind frei. Das heißt, dass jeder selbst entscheiden darf, ob er wählen will.
· Die Wahlen sind gleich. Das heißt, dass jede Stimme gleich gewertet wird, egal ob Mann oder Frau,
reich oder arm, oder welchen Glauben man hat.
· Die Wahlen sind geheim. Das heißt, dass man seine Stimme unbeobachtet abgeben muss.
· Die Wahlen sind allgemein. Das heißt, dass jedem, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, grundsätzlich
das Wahlrecht zusteht und somit auch keine bestimmten Gruppen einfach ausgeschlossen werden.
Die Wahlen sind unmittelbar. Das heißt, dass die Stimme direkt für einen Bewerber oder eine Partei abgegeben wird und nicht wie z. B. in den USA über sogenannte Wahlmänner, die dann die Abgeordneten wählen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Noch 4 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen