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Die Gemeinde informiert spezial - Landtags- und Bezirkswahl -Musterstimmzettel-

25.09.2018
Heute erfahren Sie, wie die Stimmzettel aussehen und wann Ihre Stimme ungültig ist.

So sehen die Stimmzettel aus:
Die Stimmzettel der Landtagswahl bestehen aus weißem und die der Bezirkswahl aus blauem Papier. Sie bekommen für die Landtags- und Bezirkswahl jeweils zwei Zettel um Ihre Stimme abzugeben. Wichtig ist jedoch, dass Sie pro Zettel nur eine Stimme, also ein Kreuz, vergeben dürfen.

Der kleine Stimmzettel:
Auf dem kleinen Stimmzettel befinden sich die Stimmkreisabgeordneten aus Ihrem Stimmkreis. Das sind die Abgeordneten in Ihrer Nähe. Wer die meisten Stimmen erhält, zieht per Direktmandat in den Landtag bzw. Bezirkstag ein.

Landtagswahl:

Bezirkswahl:

Der große Stimmzettel:
Landtag: Auf dem zweiten Stimmzettel kann jede Partei oder Wählergruppe eine Liste mit ihren Kandidaten angeben. Hier können Sie nun Ihre zweite Stimme abgeben, indem Sie Ihr Kreuz bei einem bestimmten Kandidat oder einer Partei/Wählergruppe machen.

Bezirkswahl: Auf dem größeren Stimmzettel befinden sich die Wahlkreisabgeordneten, die für den jeweiligen Bezirk (z. B. Unterfranken) aufgestellt sind. Hier können Sie nun Ihre zweite Stimme abgeben, indem Sie Ihr Kreuz bei der gewünschten Person machen.

 

Ihre Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel
·         nicht amtlich hergestellt ist,
·         für einen anderen Stimmkreis gültig ist,
·         nicht gekennzeichnet wurde,
·         der Willen der wählenden Person nicht zu erkennen ist,
·         mit besonderen Merkmalen, einem Zusatz oder Vorbehalt versehen ist. (z. B. eingefügte Namen,
          Kommentierungen von Bewerbern oder Parteien)
 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                                               noch 2 Wochen bis zur Wahl
 

 

 

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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