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03.01.2020
Was sind Wahlvorschläge?
Was sind Wahlvorschläge?
Wahlvorschläge sind Listen, auf denen Personen stehen, die für den Gemeinderat kandidieren. Die sich bewerbenden Personen müssen sich in einer Aufstellungsversammlung aufstellen lassen. Diese Versammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt (01.12.2018) Die Anzahl der Personen auf einer Liste ist gleich mit den Plätzen, die im Gemeinderat zu vergeben sind.
Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Parteien und Wählergruppen können Wahlvorschläge einreichen. Wählergruppen sind Vereinigungen, die – im Gegensatz zu Parteien – nur auf kommunaler Ebene politisch aktiv sind. Parteien und Wählergruppen, welche einen Wahlvorschlag einreichen, werden als Wahlvorschlagsträger bezeichnet. Sie dürfen jeweils nur einen Wahlvorschlag aufstellen.
Einzelne Personen dürfen keine Wahlvorschläge aufstellen.
Wer darf die Wahlvorschläge unterschreiben und bis wann müssen sie eingereicht werden?
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben und bis 23.01.2020, 18:00 Uhr, (52. Tag vor der Wahl) eingereicht werden. Die Wahlberechtigten müssen am 41. Tag vor dem Wahltag (03.02.2019) wahlberechtigt* sein und dürfen sich nicht selbst eintragen.
Was sind Unterstützungslisten und wie viele Unterschriften werden benötigt?
Unterstützungslisten werden nur benötigt, wenn neue Wahlvorschlagsträger einen Wahlvorschlag aufstellen. Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien oder Wählergruppen, die seit der letzten Wahl nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags im Gemeinderat oder im Kreistag vertreten waren. Der Wahlvorschlag benötigt dann zusätzlich zu den erforderlichen zehn Unterschriften weitere Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Die Zahl der zusätzlichen Unterschriften ergibt sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. In Niedernberg werden 80 Unterschriften benötigt.
Neue Wahlvorschlagsträger, die bei der letzten Landtagswahl oder Europawahl mindestens 5 % der insgesamt gültigen abgegebenen Stimmen bekommen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, benötigen keine Unterschriftslisten zum Einreichen eines Wahlvorschlags.
* Das aktive Wahlrecht wird in einem anderen Artikel dieser Serie erläutert.
Viele Grüße
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