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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungsbrief

18.02.2020
Was ist ein Wählerverzeichnis? Was ist ein Wahlbenachrichtigungsbrief?

Alle Wahlberechtigten einer Gemeinde werden vor jeder Wahl von der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieses kann von den Bürgern vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (also vom 24.02. bis zum 28.02.2020) während den Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese enthält Informationen zur Wahl, z. B. wann und in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben darf. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann außerdem die Briefwahl* beantragt werden, um schon im Vorfeld seine Stimme abgeben zu können.

Achtung: Aufgrund von Rosenmontag und Faschingsdienstag ist die Einsicht an diesen beiden Tagen nur nach telefonischer Rücksprache unter der Telefonnummer 01786305080 möglich. Die Telefonnummer ist an beiden Tagen zu den allgemeinen Dienststunden verfügbar.

*Auf die Briefwahl wird in einem andern Artikel näher eingegangen.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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