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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Sitzverteilungsverfahren

04.03.2020
Berechnung der Sitze im Gemeinderat und im Kreistag

Für die Berechnung der Sitzverteilung wird ab der kommenden Wahl das Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte Laguë) verwendet. Hier werden die Stimmen der Parteien durch ungerade Zahlen dividiert. Die Sitze werden in der Reihenfolge der größten Ergebnisse zugeteilt.

Beispiel:
Die Partei A hat 4200 Stimmen, die Partei B 3300 Stimmen und die Partei C hat 2200 Stimmen erhalten. Insgesamt sind 10 Sitze zu vergeben. Nun dividiert man die Stimmenanzahl aller Parteien durch 1, 3, 5, etc.

Die Partei A erhält somit 5 Sitze, die Partei B 3 und die Partei C 2 Sitze.

Berechnung der Sitze in den Ausschüssen
Die Verteilung der Sitze in den jeweiligen Ausschüssen* wird in der Geschäftsordnung* der Gemeinde bzw. des Kreistages geregelt. Hierbei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass das Stärkenverhältnis beachtet wird (Spiegelbildlichkeit).

*Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.


Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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