11.12.2019
Was sind die Aufgaben des Landrats?
Der Landkreis hat sowohl kommunale Aufgaben, wie zum Beispiel die Kulturpflege, als auch staatliche Aufgaben, wie die Straßenverkehrszulassung oder die Sozialhilfe.
Der Landrat ist der Dienstvorgesetzte der Arbeitnehmer und Beamten des Landratsamtes. Seine Aufgabe ist es die laufenden Angelegenheiten für den Landkreis zu regeln. Dazu gehören zum Beispiel die Repräsentation des Landkreises nach außen, der Vorsitz im Kreistag und das Treffen von Entscheidungen über Grundsatzfragen wie z. B. der Vollzug der Satzungen und Verordnungen des Landkreises.
Derzeitige Aufgaben des Landrats
In eigener Zuständigkeit erledigt der Landrat
- die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Kreistags, des Kreisausschusses sowie den weiteren Ausschüssen,
- die laufenden Angelegenheiten, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen,
- weitere Angelegenheiten, die ihm durch Beschlüsse des Kreistags übertragen sind.
Zu den laufenden Angelegenheiten gehören bis zu einem gewissen Betrag insbesondere
- der Vollzug der Satzungen und Verordnungen des Landkreises,
- der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag, etc.),
- der Abschluss von Vereinbarungen mit Städten oder Gemeinden
- die Vornahme bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen,
- der Abschluss von nachträglichen Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen,
- die Abgabe von Prozesserklärungen einschließlich Klageerhebung,
- die Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplans,
- die Genehmigung zur Verwendung des Landkreiswappens.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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