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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Konstituierende Sitzung

18.03.2020
Als konstituierende (= feststellen) Sitzung bezeichnet man das erste Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats.

In der ersten Sitzung werden Regeln festgelegt, die für alle weiteren Sitzungen gelten:

  • Die Gruppierungssprecher und stellvertretende Sprecher der einzelnen Parteien werden festgelegt.
    Die Gruppierungen (in Niedernberg CSU, SPD, FW) melden einen Sprecher, sowie einen stellvertretenden Sprecher der Gruppierung.
  • Die Sitzordnung der Gemeinderatsmitglieder bei Gemeinderatssitzungen wird bestimmt.
  • Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird beschlossen.
    Sie wiederholt teilweise (satzungsmäßige) Regelungen (Anzahl der Gemeinderatsmitglieder, Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters, etc.). Des Weiteren legt die Satzung fest, aus wie vielen Mitgliedern der jeweilige Ausschuss besteht.
  • Die Geschäftsordnung* für den Gemeinderat wird beschlossen.
  • Die weiteren Bürgermeister werden gewählt.
    Sie werden für die Wahlzeit des neu gewählten Gemeinderats gewählt (2020 bis 2026).
    Niedernberg hat in der letzten Wahlperiode zwei weitere Bürgermeister gewählt.
    Jeder weitere Bürgermeister wird einzeln gewählt (zuerst der zweite dann der dritte).
  • Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird festgelegt.
    Für jeden Ausschuss werden einzeln die Person bestimmt, sowie Stellvertretungen für diese Personen.
    Niedernberg hat bei der letzten Wahl (2014) einen Bau- und Umweltausschuss*, einen Haupt- und Finanzausschuss*, einen Rechnungsprüfungsausschuss* und später noch einen Sozialausschuss* festgelegt.

*Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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