22.11.2019
Welche Aufgaben hat der Kreistag? Wie arbeitet der Kreistag?
Welche Aufgaben hat der Kreistag?
Sobald die Kommunalwahlen vorbei sind kommen die Kreisräte in ihrer ersten Kreistagssitzung zusammen, um eine Geschäftsordnung* auszuarbeiten. In der Geschäftsordnung muss festgelegt werden, wie eine Sitzung ablaufen soll, wie abgestimmt wird und wie und wann die Kreisräte zu einer Sitzung einberufen werden. Deshalb kann die Geschäftsordnung in jedem Landkreis unterschiedlich sein.
Der Landkreis hat freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben. Über die Gestaltung dieser Aufgaben entscheidet der Kreistag, solange der Landrat diese nicht übertragen bekommen hat.
In Art. 30 der bayerischen Landkreisordnung sind insgesamt 22 weitere Aufgaben aufgelistet, die nur der Kreistag, und sonst kein anderes Gremium erledigen darf.
Zu diesen Aufgaben zählen z. B.
· die Wahl der Mitglieder der Regionalverbandsversammlung
· die Festlegung der Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises
· Anfragen an den Landrat/die Landrätin zu richten
· der Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans.
Sobald es sich um Satzungen, Verordnungen, Gebühren oder Abgaben handelt, ist der Kreistag zuständig.
Der Kreistag kann Aufgaben abgeben, wenn er sie laut Gesetz nicht unbedingt selbst erledigen muss. Somit kann er dem Landrat Aufgaben übertragen und sogenannte Ausschüsse* bilden. Es gibt drei Ausschüsse die es gesetzlich in jedem Landkreis geben muss:
· Kreisausschuss
· Rechnungsprüfungsausschuss
· Jugendhilfeausschuss
Der Kreistag kann jedoch auch noch weitere Ausschüsse bilden, wie zum Beispiel einen Kulturausschuss.
Wie arbeitet der Kreistag?
Der Kreistag und die Ausschüsse halten regelmäßig Sitzungen ab. Hierbei hat der Landrat den Vorsitz. Dieser lädt alle Kreisräte ein und legt die Tagesordnung fest. Der Landrat ist dafür verantwortlich, dass alle Beschlüsse in den Sitzungen in die Tat umgesetzt werden. Ebenso sind die Kreistagsitzungen meist öffentlich, das heißt dass die Sitzungen für jeden zugänglich sind. Nicht öffentlich sind die Sitzungen z. B., wenn es um Personal-, Steuer- oder Grundstücksangelegenheiten geht.
Die Kreisräte sind verpflichtet an den Sitzungen und an den Abstimmungen teilzunehmen, es darf sich niemand seiner Stimme enthalten. Wenn ein Mitglied ohne Entschuldigung fehlt, kann es sein, dass er/sie eine Strafe bis zu 250 Euro zahlen muss.
*Diese Begriffe werden in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.
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Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen