Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert spezial – Kommunalwahlen - Der Gemeinderat

24.10.2019
Wie setzt sich der Gemeinderat zusammen? Welche Aufgaben und Pflichten hat er? Und wie läuft eine Sitzung ab?

Was ist der Gemeinderat?
Der Gemeinderat und der erste Bürgermeister sind die Hauptorgane in der Gemeinde. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder bestimmt sich nach der Größe des Ortes. In Niedernberg besteht der Gemeinderat aus 16 Gemeinderatsmitgliedern sowie dem ersten Bürgermeister. Die Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeister (Vorsitz im Gemeinderat) werden von den Bürgern gewählt. Insgesamt sind somit 17 Personen stimmberechtigt. Die Tätigkeit als Gemeinderat ist ehrenamtlich, das heißt die Personen bekommen dafür kein Geld sondern nur eine Aufwandsentschädigung.

Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?
Zu den Aufgaben des Gemeinderats oder eines seiner Ausschüsse* zählen laufende Angelegenheiten, für die der erste Bürgermeister nicht zuständig ist (Willensbildungsorgan). Des Weiteren vertritt der Gemeinderat die Gemeindebürger und überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung (Kontrollorgan). Beispiele für die Aufgaben des Gemeinderats sind der Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen, die Entscheidung über Ehrungen und die Bildung der Ausschüsse.

Welche Pflichten haben Gemeinderatsmitglieder?
Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet,
-               bei der Vereidigung den Eid bzw. das Gelöbnis abzuleisten,
-               die Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen (Sorgfaltspflicht),
-               Verschwiegenheit zu bewahren,
-               an Sitzungen teilzunehmen und
-               mit Ja oder Nein abzustimmen (Stimmenthaltungsverbot).

Sitzungen
Angelegenheiten werden von dem Gemeinderat und den beschließenden Ausschüssen in Sitzungen besprochen und beschlossen. Hierbei hat der Bürgermeister den Vorsitz. Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet an Sitzungen und an Abstimmungen teilzunehmen, es darf sich niemand seiner Stimme enthalten. Wenn ein Mitglied ohne Entschuldigung fehlt, kann es sein, dass er/sie eine Strafe bis zu 250 Euro zahlen muss. Während öffentliche Sitzungen für alle Bürger zugänglich sind, ist die Allgemeinheit bei nichtöffentlichen Sitzungen ausgeschlossen. Grundsätzlich sind Sitzungen öffentlich, die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn es z. B. um Personal-, Steuer- oder Grundstücksangelegenheiten geht.

Informationen über die Tagespunkte einer öffentlichen Sitzung werden im Voraus im Amtsblatt und im Bürgerinfoportal (www.buergerinfo-niedernberg.de) veröffentlicht, sowie am Rathaus ausgehängt. Mitteilungen und Beschlüsse, also die Niederschriften, werden ebenfalls im Amtsblatt und im Bürgerinfoportal bekannt gegeben.

* Über die Ausschüsse der aktuellen Wahlperiode wird in einem anderen Artikel dieser Serie berichtet.

 
Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                                                                     noch 20 Wochen bis zur Wahl

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.