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29.01.2020
Was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?
Kumulieren („häufeln“)
Kumulieren bedeutet, dass die Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, mehrere Stimmen auf eine Bewerberin/einen Bewerber anzuhäufen, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern. Ein Kandidat darf jedoch nicht mehr als drei Stimmen erhalten.
Des Weiten gibt es noch das Vorkumulieren. In Bayern kann ein Wahlvorschlag einige Kandidaten mehrfach auf den Stimmzettel aufführen. Wenn der Wähler die Liste per Listenkreuz bestätigt, erhalten die Kandidaten zwei oder dreifache Stimmenzahlen. Jedoch können diese Kandidaten auch nicht mehr als drei Stimmen erhalten.
Panaschieren („mischen“)
Panaschieren bedeutet, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Wahlberechtigte seine Stimmen auf die bewerbenden Personen verschiedener Listen verteilt. Es dürfen hier jedoch auch keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen gegeben werden.
Beispiel:
Jeder Wähler/Jede Wählerin hat so viele Stimmen wie es Gemeinderatsmitglieder gibt. In Niedernberg sind das 16 Stimmen.
1. Möglichkeit: Er/Sie kann auf dem Stimmzettel alle 16 Stimmen gleichmäßig auf die 16 Kandidaten/Kandidatinnen einer Partei verteilen oder ein Listenkreuz setzen.
2. Möglichkeit: Er/Sie kann einem oder mehreren Kandidaten/Kandidatinnen zwei oder drei Stimmen geben, dafür anderen eine oder keine Stimme (kumuliert). Oder er/sie kann verschiedenen Kandidaten/Kandidatinnen auf Listen unterschiedlicher Parteien seine/ihre Stimme geben (panaschieren).
3. Möglichkeit: Er/Sie kann auch die beiden ersten Möglichkeiten zusammen nutzen.
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