22.01.2020
Was bedeutet Wahlsystem?
Das Wahlsystem ist ein geregeltes System, welches die Art und Weise der Durchführung einer Wahl festlegt.
Das kommunale Wahlsystem
Kein Wahlsystem ist sowohl für den abstimmenden Bürger, für Parteien, für Gremien und für die Gemeindeverwaltung so schwierig handzuhaben wie das der Kommunalwahl. Im Wahlsystem unterscheidet man zwischen einer Verhältniswahl1 und einer Mehrheitswahl2. In Bayern gilt das Prinzip der Verhältniswahl.
Wahl des Landrats
Bei der Wahl des Landrats gilt das Prinzip der absoluten Mehrheitswahl2, d. h. der Bewerber braucht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, um die Wahl zu gewinnen. Gelingt das keinem Bewerber findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl3 am zweiten Sonntag nach dem Wahltag statt. Derjenige der hierbei die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhält, kann das Amt als Landrat antreten.
1Verhältniswahl bedeutet, dass die Sitzverteilung im Gremium auf dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen beruht.
2Mehrheitswahl bedeutet, dass die absolute (= mehr als die Hälfte der abgegebene Stimmen), oder die relative (= Mehrheit der abgegebenen Stimmen) Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Wahlausgang entscheiden. Diese wendet man bei der Bürgermeisterwahl und Landratswahl an.
3Letzter Wahlgang, der die Entscheidung zwischen zwei Kandidaten mit den bisher meisten Stimmen herbeiführt, wenn bei dem letzten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erbracht wurde.
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