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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Das aktive Wahlrecht

15.01.2020
Was ist das aktive Wahlrecht und wer besitzt es?

Was ist das aktive Wahlrecht?
Das aktive Wahlrecht ist das Recht einer Person wählen zu gehen

Wer besitzt das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl?
Aktiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (15.03.2020)

  1. Unionsbürger sind,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten1 und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer durch einen Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt.

1 Der Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung bezieht sich auf den Ort, in dem die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet zählt der Ort des gemeldeten Hauptwohnsitzes.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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