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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Ausschüsse der Gemeinde

06.11.2019
Bei den Ausschüssen der Gemeinde unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Ausschüssen.

Die allgemeinen Ausschüsse unterteilen sich in vorberatende und beschließende Ausschüsse. Zu den besonderen Ausschüssen zählen der Werkausschuss, der Ferienausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Einen Werkausschuss und einen Ferienausschuss gibt es in Niedernberg nicht

Allgemeine Ausschüsse

Vorberatende Ausschüsse
Die vorberatenden Ausschüsse bereiten die Entscheidungen des Gemeinderats vor, die ihnen vom Gemeinderat übertragen wurden, d. h. sie entscheiden nicht endgültig. Ihre Beschlüsse sind vielmehr Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge.

Beschließende Ausschüsse
Die beschließenden Ausschüsse entscheiden „final“ anstelle des Gemeinderats in den Angelegenheiten, die ihnen der Gemeinderat übertragen hat. Die Beschlüsse sind dann wie Gemeinderatsbeschlüsse zu sehen.

Bei den beschließenden Ausschüssen gibt es zwei Einschränkungen:

Übertragungsverbot:
Einige Angelegenheiten, wie z. B. der Erlass von Satzungen oder die Beschlussfassung der Haushaltssatzung, dürfen nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden. Diese Entscheidungen trifft allein der Gemeinderat.

Reklamationsrecht:
Die Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse dürfen eine Woche lang nicht vollzogen werden, d. h. sie liegen eine Woche „auf Eis“. Innerhalb von einer Woche können der erste Bürgermeister, sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder von ihrem Reklamationsrecht Gebrauch machen.
→ Wenn der Beschluss noch nicht vollzogen wurde hat der Gemeinderat das Recht Ausschussbeschlüsse aufzuheben oder zu ändern.

Besondere Ausschüsse

Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschuss ist es, die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.  Hierbei gibt es drei Besonderheiten zu den allgemeinen Ausschüssen:

  1. Er ist ein Pflichtausschuss in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern.
  2. Er besteht aus 3 bis 7 Mitglieder des Gemeinderats. Die Mitgliederzahl der allgemeinen Ausschüsse ist nicht vorgeschrieben.
  3. Den Vorsitz bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der bestellten Ausschussmitglieder. Bei den allgemeinen Ausschüssen dagegen führt der Bürgermeister automatisch den Vorsitz.

In Niedernberg gibt es zudem noch einen Bau- und Umweltausschuss*, einen Haupt- und Finanzausschuss*, sowie einen Sozialausschuss*.

Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung*. Dazu gehört:
Die Festlegung der Mitgliederanzahl, die in den verschiedenen Ausschüssen unterschiedlich sein kann.

  • Die Festlegung des Sitzverteilungsverfahrens zur Erreichung der Spiegelbildlichkeit (verkleinertes Abbild des Gemeinderats).
  • Die Festlegung, welche Partei einen Sitz bekommt, wenn zwei Parteien einen Anspruch haben. Die Optionen sind das Losverfahren oder auf die Mehrheit der Wählerstimmen zurückzugreifen. Wird sich für das Losverfahren entschieden muss zusätzlich der Ablauf des Losverfahrens festgelegt werden.
  • Die Regelung der Stellvertretung der Ausschussmitglieder.


* Diese Begriffe werden in einem anderen Artikel dieser Serie erläutert.


Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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