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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Aufgaben der Gemeinde und des Landkreises

16.10.2019
Welche Aufgaben haben Gemeinden und Landkreise?

Gemeinde

Bei den Aufgaben der Gemeinde unterscheidet man zwischen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und des übertragenen Wirkungskreises.

Eigener Wirkungskreis

Der eigene Wirkungskreis ist mit dem Selbstverwaltungsrecht1 gleichzusetzen. Hierbei unterscheidet man zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Bei der Erfüllung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis handelt die Gemeinde grundsätzlich nach eigenem Ermessen. Bei den freiwilligen Aufgaben ist damit das Entschließungsermessen („ob“ sie tätig werden darf/will) und das Auswahlermessen („wie“ sie tätig werden will) gemeint. Bei den Pflichtaufgaben kann sie nur entscheiden „wie“ sie tätig wird, nicht „ob“.

Beispiele:

Freiwillige Aufgaben:

  • Errichtung eines Jugendtreffs
  • Breitbandversorgung

Pflichtaufgaben:

  • Trinkwasserversorgung
  • Feuerwehrwesen
  • Bau von Gemeindestraßen

Übertragener Wirkungskreis

Der übertragene Wirkungskreis umfasst alle Angelegenheiten, die den Gemeinden vom Staat übertragen wurden. Die Aufgaben werden den Gemeinden stets ausdrücklich durch förmliches Gesetz oder durch Verordnung zugwiesen.

Beispiele:

  • Ausstellung von Personalausweisen
  • Erlass von bestimmten Verordnungen (Verordnung über die Straßenreinigung)

Landkreis

Bei den Aufgaben des Landkreises unterscheidet man ebenso wie bei der Gemeinde zwischen eigenem und übertragenem Wirkungskreis.
Hierbei gibt es jedoch die Besonderheit, dass das Landratsamt eine Doppelbehörde ist, d. h. es nimmt Aufgaben als Kreisbehörde (Landkreis) und Aufgaben als Staatsbehörde (Freistaat Bayern) wahr.

Beispiele:

Eigener Wirkungskreis

○ Freiwillige Aufgaben:

  • Kulturpflege (z. B. Museen, Denkmäler)
  • Wohnungsbau
  • Öffentliche Personennahverkehr

○ Pflichtaufgaben:

  • Krankenhäuser errichten
  • Straßenverwaltung

Übertragener Wirkungskreis:

  • Katastrophenhilfe
  • Rettungsdienst

1 Selbstverwaltungsrecht bedeutet, dass Gemeinden ihre Aufgaben in eigener Verantwortung regeln. Die Gemeinden können z. B. selbst entscheiden welche Satzungen sie erlassen, wer eingestellt, befördert oder entlassen wird oder wie hoch die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt veranschlagt werden.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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