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Die Gemeinde informiert spezial - Europawahl - Wahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament

23.04.2019
Wie werden die Abgeordneten im EU-Parlament gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den Bürgerinnen und Bürgern ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten auf 5 Jahre gewählt.

Bei der Wahl müssen folgende Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden:
-         allgemein: Dieser Grundsatz besagt, dass alle Staatsbürger unabhängig von
          Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung das
           aktive Wahlrecht besitzen.
           z. B. darf kein Wahlberechtigter ausgeschlossen werden, weil er männlich ist.
-         unmittelbar: Dieser Grundsatz besagt, dass die Wählerinnen und Wähler die
           Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen. Indirekt (bzw. mittelbar) wären zum
           Beispiel die Präsidentschaftswahlen mit Wahlmännern in den USA.
           z. B. darf ein Ehemann das Wahlrecht nicht für seine Ehefrau wahrnehmen, auch
           wenn er hierfür eine Vollmacht hat.
-         frei : Dieser Grundsatz besagt, dass jede Wählerin und jeder Wähler selbst (frei)
          entscheiden darf, wen sie/er wählt, ohne von Dritten dabei beeinflusst zu werden.
           z. B. darf dürfen die Eltern ihrem wahlberechtigten Kind nicht vorschreiben wen es zu
          wählen hat.
-         geheim: Dieser Grundsatz besagt, dass die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel
           unbeobachtet ankreuzen. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen und die ausgefüllten
           Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurne geworfen, dass niemand erkennen kann,
           wen die Wählerin oder der Wähler gewählt hat
           z. B. darf eine Ehefrau nicht zusammen mit ihrem Ehemann hinter einer Wahlkabine wählen.

Seit 2004 gilt das EU-weite Verhältniswahlrecht, das den Stimmenanteil der Parteien bei der Vergabe der Sitze berücksichtigt (die Berechnungsmethoden sind allerdings unterschiedlich).

Obwohl ein einheitliches Wahlsystem angestrebt wird, ist das Wahlsystem in den Mitgliedstaaten zum Teil noch unterschiedlich ausgestaltet. Es ist weder das Mindestalter für das aktive1 und passive2 Wahlrecht einheitlich geregelt noch gibt es einheitliche Regeln für Sperrklauseln (= bestimmter Prozentsatz an Stimmen, um ins EU-Parlament einziehen zu dürfen).

Da es keine Sperrklausel gibt, reichen in Deutschland auch kleinen Parteien Stimmanteile von weniger als einem Prozent aus, um einen Sitz im Europarlament zu erhalten. In Deutschland gilt das Verhältniswahlsystem mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

1  Wahlberechtigte Personen (Erläuterungen hierzu finden Sie in einem anderen Gemeinde-informiert-Artikel dieser Serie.)
2 Wählbare Personen (Erläuterungen hierzu finden Sie in einem anderen Gemeinde-informiert-Artikel dieser Serie.)

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                                 noch 4 Wochen bis zur Wahl
 

 

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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