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Die Gemeinde informiert spezial - Europawahl - Das aktive Wahlrecht

02.05.2019
Wer darf bei der Europawahl wählen? Was ist das Wählerverzeichnis und die Wahlbenachrichtigungskarte?

Das aktive Wahlrecht
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des EU-Parlaments auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag
-           Deutsche sind
            oder
            eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen
-           das 18. Lebensjahr vollendet haben
-           seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten
            der EU eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
-           im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind
-           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Das Wählerverzeichnis und die Walbenachrichtigungskarte

Im Wählerverzeichnis sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tage vor der Wahl (14.04.2019) bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigte Unionsbürger sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen, sofern diese nicht von Amts wegen bereits eingetragen wurden. Wahlberechtigte Unionsbürger sind von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen, wenn diese bei der Europawahl am 13. Juni 1999 oder bei einer späteren Europawahl auf Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger ins Ausland gezogen und erneut nach Deutschland gezogen, muss dieser erneut einen Antrag stellen. Bis zum 21. Tag vor der Wahl (05.05.2019) kann man die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Vom 20. bis zum 16. Tag vor dem Wahltag (d. h. vom 06.05.2019 bis einschließlich 10.05.2019) kann jede wahlberechtige Person Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ihre Daten überprüfen (Einsichtsfrist). Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt sein, oder sind in Ihren Daten Fehler vorhanden, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei der Gemeinde einlegen.

Die Wahlbenachrichtigungskarte ist eine Mitteilung über die Eintragung im Wählerverzeichnis. Diese wird spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag (05.05.2019) an alle wahlberechtigten Personen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält z. B. Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit und zum Ort des Wahlraums. Außerdem kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte Briefwahl beantragt werden. Zur Online-Beantragung kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte eingelesen werden, mit dem man direkt auf die entsprechende Seite weitergeleitet wird.

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                                         noch 3 Wochen bis zur Wahl

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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