16.05.2019
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Wie wird Briefwahl beantragt?
Die Briefwahl kann nur von Wahlberechtigten beantragt werden, die in das Wählerverzeichnis1 eingetragen sind.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich, mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte oder online über das Bürgerserviceportal unter www.niedernberg.de – Gemeinde & Bürger – Wahlen angefordert werden. Zur Online-Beantragung kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte einlesen werden, mit dem man direkt auf die entsprechende Seite weitergeleitet wird. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Falls man für einen Angehörigen (z. B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels Wahlbenachrichtigungskarte muss diese unbedingt unterschrieben sein. Eine Begründung, warum man sich für die Briefwahl entschieden hat, muss nicht angeben werden.
Anschließend werden die benötigten Briefwahlunterlagen, die aus einem weißen Stimmzettel, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag und einem Wahlschein bestehen, an die Bürger zugeschickt.
Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (24.05.2019) kann ein Wahlschein beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag (26.05.2019) bis 15:00 Uhr beantragt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Welcher Zettel muss in welchen Umschlag?
Wenn der Stimmzettel gekennzeichnet wurde, wird dieser gefaltet und in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag muss zugeklebt werden. Anschließend muss die „Versicherung an Eides statt“ (damit versichert man, dass man den Stimmzettel selbst ausgefüllt hat) auf dem Wahlschein unterschrieben werden. Der blaue Stimmzettelumschlag sowie der Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag. Auch der Wahlbriefumschlag wird zugeklebt.
Wohin mit meinem Wahlbrief?
Der fertige rote Wahlbrief (der den blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthält) kann entweder bei der Gemeinde eingeworfen oder persönlich im Rathaus abgeben werden. Dieser Briefumschlag muss bei der Gemeinde Niedernberg, spätestens am Wahltag, den 26.05.2019, bis 18:00 Uhr eingehen. Eine Entgegennahme im Wahllokal ist nicht möglich.
1Erläuterungen hierzu finden Sie in einem anderen Gemeinde-informiert-Artikel dieser Serie.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
noch 1 Woche bis zur Wahl
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen