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21.07.2021
Bis zur Bundestagswahl 2021 sind es noch 8 Wochen
Wie werden die Bundesminister/Bundesministerinnen gewählt?
Bei der Ernennung der Bundesminister/Bundesministerinnen schlägt der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin (1) dem Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin (2) die Bundesminister/Bundesministerinnen vor. Er/Sie allein bestimmt dabei wie viele Bundesminister/Bundesministerinnen ernannt werden. Der Bundespräsident/Die Bundespräsidentin ernennt diese anschließend.
Die Bundesminister/Bundesministerinnen müssen dabei nicht zwingend einen Sitz im Bundestag haben. In der Regel ist das jedoch der Fall. Sobald die Bundesminister/Bundesministerinnen ernannt sind dürfen sie keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.
Können Bundesminister/Bundesministerinneninnen entlassen werden?
Die Bundesminister/Bundesministerinnen bleiben in der Regel bis zur Neuwahl es Bundestages (3) im Amt.
Der Bundespräsident hat jedoch die Macht, die Bundesminister/Bundesministerinnen, wie auch bei der Ernennung, auf Vorschlag des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin zu entlassen.
(1) Mehr zur Bundeskanzlerin/zum Bundeskanzler in einem anderen Artikel
(2) Mehr zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin in einem anderen Artikel
(3) Mehr zum Bundestag in einem anderen Artikel
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