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Die Gemeinde informiert Spezial - Der Bundestag Teil 2 - Aufgaben

10.03.2021
Bis zur Bundestagswahl 2021 sind es noch 27 Wochen.

Welchen Aufgaben hat der Bundestag?

Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben des Bundestages:

  • Die Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung, d. h. er erlässt zusammen mit dem Bundesrat (1) die deutschen Bundesgesetze. Er kann Gesetze auch scheitern lassen, d. h. sie werden nicht erlassen.
  • Der Bundestag wählt den/die Bundeskanzler/in (1) und wirkt (2) bei der Wahl des/der Bundespräsidenten/in1, der Bundesrichter/innen (3) und anderer wichtiger Bundesorgane mit.
  • Er kontrolliert die Regierung und die Verwaltung, welche aus den Bundesminister/innen (1) und dem/der Bundeskanzler/in besteht. Der Bundestag stellt den Minister/innen der Regierung z. B. viele Fragen zu einem Thema, welches ihn interessiert. Auf diese Fragen müssen die Minister/innen antworten. Dadurch erfährt der Bundestag, was die Regierung geplant hat und wieso sie das geplant hat. Außerdem können sie sich die Pläne der Regierung besorgen und überwachen die Ausgaben der Regierung.
  • Er entscheidet über den Bundeshaushalt, d. h. er entscheidet wie viel Geld für was ausgegeben wird und in was nicht investiert wird. Z. B. wurden 2020 ein hoher Betrag in die Corona-Pandemie, sowie in Zukunftsfelder wie erneuerbare Energien und den Einstieg in die industrielle Wasserstoffwirtschaft investiert.
  • Außerdem ist er für die Genehmigung von Verträgen mit anderen Staaten zuständig. Ein Beispiel für einen Vertrag mit anderen Staaten ist der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Hier wird geregelt wie die EU arbeitet, was sie darf und was nicht.
  • Er kontrolliert den Einsatz der Bundeswehr, d. h. er beschließt in welchen Ländern sie Einsätze haben und aus welchen Ländern sie wieder abgezogen werden.
  • Er hat außerdem eine Öffentlichkeitsfunktion, d. h. er drückt die Wünsche des deutschen Volkes aus und hat dieses zu informieren.

(1) Diese Organe werden in den folgenden Artikeln dieser Serie näher erläutert.

(2) Der Bundestag wirkt bei der Wahl nur mit, da er die Organe nicht alleine wählt, sondern zusammen mit anderen Organen bzw. Personen, z. B. werden die Bundesrichter/innen von einem Richterwahlausschuss gewählt. Dieser Ausschuss besteht aus 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern und den Justizminister/innen der Länder.

(3) Bundesrichter/innen sind die Richter/innen, die in einem Bundesgericht arbeiten, z. B. im Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, vor allem die Durchsetzung der Grundrechte. Alle staatlichen Stellen, z. B. Gemeinden oder Landratsämter sind zur Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtet, wenn es darüber zum Streit kommt, kann man Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Dieses entscheidet dann über die Klage.

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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