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07.07.2021
Bis zur Bundestagswahl 2021 sind es noch 10 Wochen
Wer ist aktuell Bundeskanzler/Bundeskanzlerin?
Die aktuelle Bundeskanzlerin ist Angelika Merkel (CDU). Sie ist 66 Jahre alt und bekleidet das Amt der Bundeskanzlerin bereits seit 22. November 2005.
Bei der nächsten Wahl steht sie nach eigenen Angaben vorrausichtlich nicht als Kandidatin zur Bundeskanzlerin zur Verfügung.
Ihr amtierender Stellvertreter ist der 62-jährige Olaf Scholz von der SPD.
Wer kann Bundeskanzler/Bundeskanzlerin werden?
Gewählt werden kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin muss dazu nicht zwingend Abgeordneter/Abgeordnete im Bundestag sein.
Was sind die Aufgaben des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin?
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die alleinige Verantwortung (Richtlinienkompetenz).
Außerdem schlägt er/sie seinen/ihren Bundesminister/Bundesministerinnen vor, welche vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin (1) ernannt und/oder entlassen werden. Zudem hat der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssizungen. Zusammen mit seinen/ihren Bundesministern/Bundesministerinnen bildet der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin die Bundesregierung (2).
Wann und wie kann der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin entlassen werden?
In der Regel bleibt der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin im Amt, bis ein neuer Bundestag (3) gewählt wird. Das geschieht alle vier Jahre. Der Kanzler/die Kanzlerin ist für die Zeit, bis ein/e neue/r Bundeskanzler/in gewählt ist, verpflichtet die laufenden Geschäfte weiterzuführen.
Im Grundgesetz werden jedoch Möglichkeiten genannt, wie ein/ Kanzler/in früher aus dem Amt entlassen werden kann.
Diese sind zum einen das „konstruktive Misstrauensvotum“ und zum anderen die Vertrauensfrage
Das „konstruktive“ Misstrauensvotum
Beim „konstruktiven“ Misstrauensvotum ist die Ausgangslage, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder sich gegen den/die Bundeskanzler/in und damit sein Misstrauen ausspricht. Um das Votum erfolgreich durchzusetzen wählt der Bundestag einen neuen Bundeskanzler/eine neue Bundeskanzlerin.
Anschließend muss der Bundestag den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin bitten (ersuchen) die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu entlassen und den/die Bundeskanzler/in zu ernennen. Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin muss diesem Ersuchen nachkommen.
In der Vergangenheit kam es bereits zweimal zu einem „konstruktiven“ Misstrauensvotum. 1972 versuchte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Rainer Barzel, Kanzler Willy Brandt abzulösen, hatte dabei aber keinen Erfolg.
1982 verließ die FDP die Koalition mit Kanzler Schmidts SPD um mit der CDU/CSU ein Bündnis einzugehen. Das Votum war erfolgreich, sodass sie Helmut Kohl gemeinsam zu Schmidts Nachfolger wählten.
Die Vertrauensfrage:
Bei der Vertrauensfrage ist die Ausgangslage, dass der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin selbst einen Antrag stellt. Hier möchte der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin wissen, ob er noch die Mehrheit der Stimmen aus dem Bundestag besitzt. Die darauffolgende Abstimmung findet frühestens 48 Stunden nachdem der Antrag gestellt wurde statt. Dies soll den Mitgliedern des Bundestages eine Bedenkzeit geben um sich bei der Abstimmung nicht von Gefühlen oder Emotionen leiten zu lassen. Ist das Ergebnis der Vertrauensfrage, dass der/die Bundeskanzler/in das Vertrauen nicht ausgesprochen bekommt kann der Bundespräsident/die Bundespräsidentin innerhalb von 21 Tagen den gesamten Bundestag auflösen und Neuwahlen einleiten.
Um die Auflösung des Bundestages durch den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin zu verhindern kann der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler/eine neue Bundeskanzlerin wählen.
(1) Mehr zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin in einem anderen Artikel
(2) Mehr zur Bundesregierung in einem anderen Artikel
(3) Mehr zum Bundestag in einem anderen Artikel
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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