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01.09.2021
Bis zur Bundestagswahl 2021 sind es noch 3 Wochen
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Wie wird Briefwahl beantragt?
Die Briefwahl kann nur von Wahlberechtigten beantragt werden, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich, mithilfe des Wahlbenachrichtigungsbriefes* oder online über das Bürgerserviceportal unter www.niedernberg.de – Gemeinde & Bürger – Wahlen angefordert werden. Zur Online-Beantragung kann auch der QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief eingelesen werden, mit dem man direkt auf die entsprechende Seite weitergeleitet wird.
Sollte Ihnen die Beantragung über das genannte Portal nicht möglich sein, können Sie die Briefwahl auch per E-Mail beantragen. Hierzu schicken sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, ihrer Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort), ihrem Geburtsdatum und ihrer Wählerverzeichnisnummer an wahlamt@niedernberg.de. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Unterschrift auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels Wahlbenachrichtigungsbrief muss dieser unbedingt unterschrieben sein. Eine Begründung, warum man sich für die Briefwahl entschieden hat, muss nicht angeben werden.
Vollmacht
Wenn Sie Ihrem Mann, Ihrer Frau oder einer anderen Person die Briefwahlunterlagen mitbringen wollen, muss zusätzlich zu dem oberen Teil des Wahlbenachrichtigungsbriefes die Vollmacht im unteren Teil des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt und jeweils vom Vollmachtgeber unterschrieben sein. Wenn diese nicht ausgefüllt und unterschrieben ist, dürfen wir Ihnen die Unterlagen für die andere Person aufgrund der strengen gesetzlichen Bestimmungen leider nicht mitgeben!“.
Wenn Sie den Wahlbenachrichtigungsbrief im Rathaus einwerfen, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugestellt.
Welcher Zettel muss in welchen Umschlag?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem amtlichen Stimmzettel, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag und einem Wahlschein, sowie einem ausführlichen Merkblatt mit Hinweisen und anschaulichen Bildern. Wenn er Stimmzettel gekennzeichnet wurde, wird der Stimmzettel gefaltet und in den Stimmzettelumschlag gesteckt. Der Stimmzettelumschlag muss zugeklebt werden. Anschließend muss die „Versicherung an Eides statt“ (1) (damit versichert man, dass man den Stimmzettel selbst ausgefüllt hat) auf dem Wahlschein unterschrieben werden. Der Stimmzettelumschlag sowie der Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag. Auch der Wahlbriefumschlag wird zugeklebt.
Wohin mit meinem Wahlbrief?
Der fertige rote Wahlbrief (der den weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthält) kann bis spätestens Sonntag, 26.09.2021, 18:00 Uhr, im Rathaus, Hauptstraße 54, eingeworfen werden. Eine Entgegennahme im Wahllokal ist nicht möglich.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
* Erläuterungen hierzu finden Sie in einem anderen Artikel dieser Serie.
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