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19.07.2023
Wer gehört zur Bayerischen Staatsregierung und welche Aufgaben hat diese?
Die bayerische Staatsregierung ist die oberste Behörde in Bayern und besteht aus der/dem Ministerpräsidenten/in und bis zu 17 Staatsministern/innen und Staatssekretären/innen.
Der/Die bayerische Ministerpräsident/in
Der/die Ministerpräsident/in wird auf fünf Jahre vom Bayerischen Landtag* gewählt. Gewählt werden kann jeder Bayer/jede Bayerin, der/die das aktive Wahlrecht* besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Unser aktueller Ministerpräsident heißt Dr. Markus Söder, welcher seinen Sitz in der Staatskanzlei am Münchner Hofgarten hat.
Zudem hat der/die Regierungschef/in folgende Aufgaben:
Die Staatsministerien
Der/die Ministerpräsident/in bestimmt die Anzahl und die Abgrenzungen der Staatsministerien. Hierzu braucht er/sie die Zustimmung des Landtags. Derzeit gibt es folgende Staatsministerien in der Bayerischen Regierung:
Das Kabinett (Staatsregierung)
Die 14 Staatsminister/innen und 3 Staatssekretäre/innen bilden gemeinsam mit dem/der Ministerpräsidenten/in das Kabinett in Bayern. Die Staatsminister/innen leiten ihr jeweiliges Ministerium (siehe die oben aufgelisteten Staatsministerien). Die drei Staatssekretäre/innen unterstützen und vertreten den jeweiligen Staatsminister/innen, dem sie zugewiesen sind. Die Staatsminister/innen und -sekretäre/innen werden von dem/der Ministerpräsidenten/in berufen und entlassen. Hierzu braucht der/die Ministerpräsident/in die Zustimmung des Landtags.
Die Bayerische Staatskanzlei
Der Leiter der Staatskanzlei heißt Dr. Florian Herrmann. Dieser ist auch für die Bundesangelegenheiten, sowie für Medienpolitik und Bürokratieabbau zuständig. Des Weiteren obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat1. Er hat seinen Dienstsitz in München, aber auch in Berlin.
Die Staatskanzlei hat folgende Aufgaben:
Staatskanzlei in München
* Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erklärt.
1 Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Durch diesen können die Bundesländer bei der Gesetzgebung mitbestimmen.
2 Die Staatsregierung berät und beschließt in Ministerratssitzungen.
3 Das Verwaltungsabkommen ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden)
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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