21.12.2022
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über das Verbot von Überfahrhilfen informieren
Egal welche Überfahrhilfe, ob Bordsteinrampe oder Gummikeile, die genannten Artikel haben alle den gleichen Zweck. Die Hilfestellungen werden von Grundstückseigentümern, zum leichteren Überqueren des Bordsteins zum eigenen Grundstück, angebracht.
Die meisten vergessen dabei jedoch, dass Bordsteinrampen nur für die einbringende Person selbst eine Hilfe sind. Betrachtet man die Rampen genauer stellen sie ein großes Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar.
So werden Rampen bei schlechten Witterungsverhältnissen (Regen, Schnee, Eis) rutschig, vereisen oder verhindern, dass Regenwasser richtig abfließen kann. Selbst wenn eine Abflussmöglichkeit durch Rohre oder ähnliches in der Theorie gewährleistet ist, verstopfen oder vereisen diese im Herbst bzw. Winter regelmäßig, sodass das Wasser nicht ablaufen kann.
Das Anbringen von Rampen, Rohren oder Keilen auf öffentlichen Straßen stellt das Einbringen eines Hindernisses in den öffentlichen Verkehrsraum dar und ist verboten!
Erst vor Kurzem kam es in Niedernberg an einer Überfahrhilfe zu einem Unfall.
Hiermit fordern wir Sie auf, angebrachte Überfahrhilfen auf öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen und damit die Verkehrshindernisse zu beseitigen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger