Wahlen aktuell
Mehr zur Bundestagswahl
02.05.2019
In Niedernberg wurden Schlaglöcher widerrechtlich mit Schutt befüllt.
Auf einigen öffentlichen Wegen in Niedernberg wurden Schlaglöcher mit Schutt gefüllt. Die Straßen sind Eigentum der Gemeinde und dürfen nicht verunreinigt werden. Außerdem können durch den Bauschutt Reifen von den darüberfahrenden Fahrzeugen beschädigt werden.
Die Befugnis Änderungen an Wegen vorzunehmen haben ausschließlich durch die Gemeinde beauftragte Personen. Sollten Sie etwas Auffälliges beobachten, ist die Gemeindeverwaltung um entsprechende Meldung mit Fotodokumentation dankbar.
Alle Privathaushalte sind dazu verpflichtet ihre Abfälle bei dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier der Landkreis Miltenberg, zu übergeben. Die ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt (z. B. Ziegeln, Mauerwerke, Betonteile oder Fliesen) kann mit Geldbuße belegt werden.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen