Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit – § 8 Einzelmaßnahmen

03.04.2019
Heute informieren wir Sie über die Möglichkeit des Zuschusses für Einzelmaßnahmen, den die Vereine beantragen können

Einen solchen Zuschuss können alle eingetragenen und ortsansässigen Vereine und Gruppenierungen beantragen, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätigt sind. Auch müssen sie ihren Sitz in Niedernberg haben. Diese Zuschüsse müssen schriftlich mittels Formular (dieses findet sich auf der Homepage unter Gemeinde und Bürger/Downloads/Formulare) beantragt werden. Die Anträge müssen spätestens drei Monate nach der Durchführung der Aktion bzw. nach der Anschaffung der Gegenstände eingereicht werden. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist individuell von der Einzelmaßnahme abhängig. Es ist nicht möglich eine Maßnahme über verschiedene Zuschussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernberg zu fördern.

Zunächst eine Information zu dem Zuschuss der Jugenderholung. Hierzu zählen Jugendfahrten, Zeltlager und Freizeiten. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
-         das Formular
-         die Ausschreibung der Jugendfahrt, des Zeltlagers, der Freizeit, etc.
-         das Programm mit Zeitplan
-         die Teilnehmerliste
-         eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt
-         3,50 €/Tag je jugendlichem/r Teilnehmer/in, der/die unter 21 Jahren alt ist. An- und Abreisetage werden
           zusammen als ein Tag gerechnet. Es können maximal 30 % der insgesamt tatsächlich angefallenen
           Kosten übernommen werden.
-         3,50 €/Tag je Betreuer/in (über 21 Jahren). Ein/e Betreuer/in ist für 6 jugendliche Teilnehmer/innen
           zuständig, mehr als diese Anzahl an Betreuern kann nicht bezuschusst werden. Als Beispiel: Es
           fahren auf ein Zeltlager 36 Jugendliche unter 21 Jahren mit und 9 Betreuer/innen. Es können
           aufgrund der Teilnehmerzahl der Jugendlichen max. 6 Betreuer/innen (36 Jugendliche/6)
           bezuschusst werden. Für die restlichen 3 Betreuer/innen kann kein Zuschuss gewährt werden.
           Auch hier zählen An- und Abreisetage als 1 Tag. Es können maximal 30 % der insgesamt
           tatsächlich angefallenen Kosten übernommen werden.

Jetzt folgen Informationen zu Jugendbildungsmaßnahmen. Hierzu zählt die Teilnahme oder Durchführung von Einzelveranstaltungen mit politischen, kulturellen oder sozialen Inhalten. Es zählen keine Dauermaßnahmen, Workshops, Trainings, etc., die außerhalb des Vereins/der Organisation örtlich oder überörtlich stattfinden. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
-         das Formular
-         die Ausschreibung der Maßnahme
-         das Programm mit Zeitplan
-         die Teilnehmerliste
-         eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.
Hier können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.

Als nächstes werden Ihnen die Zuschüsse zu Bildungsmaßnahmen für Jugendleiter erläutert. Hierzu zählen z. B. Leiterschulungen oder Erste-Hilfe-Kurse sowohl örtlich, als auch überörtlich. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
-         das schriftlich Formular
-         die Ausschreibung
-         das Programm mit Zeitplan
-         die Teilnehmerliste
-         eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.

Zuletzt wollen wir Sie noch über den Zuschuss zu den Sachkosten im Jugendbereich informieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gegenstände Eigentum des Vereins sind, bzw. im Verein verbleiben. Hierzu zählen technische Geräte wie TV, Beamer, Laptop, PC; Digitalkamera, Musikanlage, Lautsprecheranlage; Zeltmaterial; Möbel für Jugendräume; Musikinstrumente und Sportgeräte. Für diese Bezuschussung benötigen wir die Kopie der bezahlten Rechnung, sowie eine Aufstellung über die Nutzung (Trainingseinheiten Zeitumfang, Altersgruppe). Hier können bei jedem Gegenstand 30 % der jeweilig angefallenen tatsächlichen Kosten bezuschusst werden. Wenn die Gegenstände nicht ausschließlich von Jugendlichen genutzt werden, werden 10 % der angefallenen Kosten bezuschusst.

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Freizeit & Tourismus - Vereine

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