Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 5 JuLeiCa-Förderung

29.01.2025
Heute informieren wir Sie über die JuLeiCa–Förderung.

Was ist die JuLeiCa?
JuLeiCa ist die Abkürzung für Jugendleiter-Card. Diese ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Die Voraussetzungen sind ein Alter von mindestens 16 Jahren und Ihre ehrenamtliche Arbeit muss nach festgelegten Standards qualifiziert sein. Die JuLeiCa kann man hier beantragen, dort können auch die Voraussetzungen eingesehen werden. Durch die JuLeiCa können die Jugendlichen in vielen Bereichen Preisnachlässe und Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Förderung
Die pauschale Aufwandsentschädigung wird vom Kreisjugendring Miltenberg festgelegt und liegt derzeit bei 76 €. Dieser Betrag wird in zwei Teilen, einmal von der Gemeinde Niedernberg (38 €) und zusätzlich einmal vom Kreisjugendring Miltenberg (nochmals 38 €) ausgezahlt. Der Antrag für die Aufwandsentschädigung für Inhaber der Jugendleitercard muss vom Verein/Verband bestätigt werden.

Bitte werfen Sie den ausgefüllten Antrag im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Niedernberg bis spätestens 10.03.2025 ein. Nur so können wir Ihnen den Anteil der Gemeinde auszahlen und den Antrag rechtzeitig weiter nach Miltenberg schicken.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung immer für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie bis zum 10.03.2025 die Aufwandsentschädigung für Ihre Jugendarbeit im Jahr 2024 beantragen. Die Zahlung kann nur geleistet werden, wenn Ihre JuLeiCa im Jahr 2024 mindestens 6 Monate gültig gewesen ist.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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