Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 5

17.01.2024
Heute informieren wir Sie über die JuLeiCa–Förderung.

Was ist die JuLeiCa?
JuLeiCa ist die Abkürzung für Jugendleiter-Card. Diese ist ein bundesweit gültiger Ausweis, der amtlich anerkannt wird. Er kann ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, wenn man ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv ist und mindestens eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung in Form einer Jugendleiterschulung mit Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat. Die JuLeiCa kann man online beantragen, dort können auch die Voraussetzungen (Umfang Erste-Hilfe-Kurs, etc.) eingesehen werden. Durch die JuLeiCa können die Jugendlichen in bestimmten Einrichtungen Preisnachlässe erhalten. Nähere Informationen zu den Vergünstigungen finden Sie hier.

Die Förderung
Die pauschale Aufwandsentschädigung wird vom Kreisjugendring Miltenberg festgelegt und liegt derzeit bei 76 €. Dieser Betrag wird in zwei Teilen, einmal von der Gemeinde Niedernberg (38 €) und zusätzlich einmal vom Kreisjugendring Miltenberg (nochmals 38 €) ausgezahlt. Auf der Homepage des Kreisjugendringes (www.kjr-miltenberg.de) unter „Zuschüsse“ finden Sie am Ende der Seite den Antrag „Aufwandsentschädigung für Inhaber der Jugendleitercard“. Dieser muss vom Verein/Verband bestätigt werden.

Bitte werfen Sie den ausgefüllten Antrag im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Niedernberg bis spätestens 10.03.2024 ein. Nur so können wir Ihnen den Anteil der Gemeinde auszahlen und den Antrag rechtzeitig weiter nach Miltenberg schicken.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung immer für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie bis zum 10.03.2042 die Aufwandsentschädigung für Ihre Jugendarbeit im Jahr 2023 beantragen. Die Zahlung kann nur geleistet werden, wenn Ihre JuLeiCa im Jahr 2023 mindestens 6 Monate gültig gewesen ist.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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