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02.10.2024
Heute informieren wir Sie über den Baukostenzuschuss
Antragsberechtigt ist ein eingetragener Verein oder eine Gruppe, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätig ist und ihren Sitz in Niedernberg hat.
Förderfähig sind alle Bau-, Sanierungs- und Umbauarbeiten an Gebäuden, Räumen und Freiflächen, die sich im Eigentum des Vereins oder der Gruppe befinden. Förderfähig sind auch solche Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden, Räumen sowie Freiflächen, die durch den Verein gemietet wurden.
Bitte reichen Sie den Antrag formlos (d. h. er kann schriftlich oder per Email gestellt werden) bis zum 15.10.2024 für das Jahr 2025 ein. Dem Antrag müssen eine Beschreibung der Maßnahme und die geplanten Kosten beigelegt werden. Außerdem ist anzugeben ob der Verein oder die Gruppe für die beantrage Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend
Die Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt und wird jeweils vom Gemeinderat getroffen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den veranschlagten Kosten ab.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger