Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 1

10.01.2024
Heute informieren wir Sie über die Möglichkeit, öffentliche Gebäude, im Rahmen von Veranstal-tungen, einmal im Jahr mietfrei zu nutzen.

Alle eingetragenen Vereine und Gruppierungen aus Niedernberg, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätig sind, haben die Möglichkeit einmal im Jahr ein öffentliches Gebäude für einen Tag mietfrei zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Kapazitäten hierzu bestehen. Die Gemeinde übernimmt hierbei nur die Miete des Gebäudes bis maximal 250 Euro. Anderweitig anfallende Kosten, wie z. B. Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Strom, Wasser, etc. müssen die Vereine selbst tragen. Es sind nur Veranstaltungen förderfähig, die dem jeweiligen Vereinszweck dienen.

Der Antrag auf Kostenübernahme ist formlos zu stellen und zusammen mit der Rechnung, welcher die Miete zu entnehmen ist, spätestens vier Wochen nach Erhalt dieser Rechnung bei der Gemeinde Niedernberg einzureichen.

Dem Antrag ist weiterhin eine Information beizufügen, ob der Verein für diese öffentliche Veranstaltung vorsteuerabzugsberechtigt ist. Trifft dies zu, reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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