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Die Gemeinde informiert - Rettungsgasse

21.09.2022
Das Bilden einer Rettungsgasse kann über Leben und Tod entscheiden.

Die Rettungsgasse wird bei stockendem Verkehr und Stau gebildet. Sie muss bei Bedarf auf jeder Fahrbahn gebildet werden, egal ob Autobahn, Bundesstraße, Landstraße oder Kreisstraße, ob innerorts oder außerorts.

Das Bilden einer Rettungsgasse ist in Deutschland Pflicht, damit Rettungsfahrzeuge schnellstmöglich und ungehindert zum Unfallort kommen. Bei schweren Verkehrsunfällen entscheiden Minuten über Leben und Tod und die Rettungsgasse soll unnötige Verzögerungen verhindern.

Nähert sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, müssen sich Fahrzeuge auf einer Straße mit zwei Fahrspuren ganz links auf ihrer Spur halten, alle Fahrzeuge auf der rechten Spur weichen soweit wie möglich nach rechts aus. Nach neuen Regelungen der StVO werden Rettungsgassen generell zwischen der linken Fahrspur und den übrigen rechten Fahrspuren gebildet.

Auf einer Straße mit nur einer Fahrspur pro Richtung, müssen sich die Fahrzeuge bei Stau ebenfalls rechts halten.

Wer die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht einhält und Einsatzkräfte dadurch behindert, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und sogar mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Bringt man zudem noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, werden schnell über 300 Euro Bußgeld fällig.

Die Rettungsgasse ist für jeden sehr wichtig und darf nicht missachtet werden, da wir in Notfällen alle möchten, dass Rettungskräfte uns in so einer Situation schnelle Hilfe leisten können.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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