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Die Gemeinde informiert - Neues Bürgerserviceportal - Sterbeurkunde

05.03.2021
Mit dem Bürgerserviceportal können Sie Urkundenanforderungen einfach von zuhause aus erledigen.

Im heutigen Artikel informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen können, wer diese beantragen kann und welche Urkundenarten es gibt.

Das Bürgerserviceportal können Sie über unsere Homepage öffnen. Den Link hierzu finden Sie ganz einfach am rechten Rand:

Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen?

Die Sterbeurkunde kann für Personen ausgestellt werden, die in der Gemeinde Niedernberg verstorben sind. Beantragen können diese aufgrund des Datenschutzes allerdings nur berechtigte Personen. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Urkunde für Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

 

Welche relevanten Urkundenarten gibt es und wann benötige ich diese?

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen
- Familienname
- Geburtsort
- Geburtstag
- ggf. Religion
- letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Sterbeort
- Zeitpunkt des Todes

Kostenfreie Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zur verstorbenen Person zum Zeitpunkt der Beurkundung des Sterbefalls.

Internationale Sterbeurkunde
Eine internationale Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

 

Sie sind keine berechtigte Person und benötigen trotzdem eine Urkunde?

Wenn Sie eine Sterbeurkunde Ihrer Schwester/Ihres Bruders beantragen möchten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse (Nachweis erfolgt z. B. durch Vorlage Ihres Personalausweises und Ihrer Geburtsurkunde). In allen anderen Fällen müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. durch ein Schreiben vom Gericht in Verbindung mit der Vorlage Ihres Personalausweises).

Die Beantragung einer Urkunde für eine andere Person ist nicht über das Bürgerserviceportal möglich, bitte schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail (standesamt@niedernberg.de) oder rufen Sie uns an (06028/9744-17).

Gebühren und Kosten

Die Gebühr je Urkunde (bis auf die kostenfreie) beträgt 12,00 Euro.
Für den Versand der Urkunde/n kommen 1,55 Euro Portokosten hinzu.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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