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Die Gemeinde informiert - Neues Bürgerserviceportal

09.12.2020
Welche Vorteile habe ich, wenn ich meinen Umzug über das neue Bürgerserviceportal melde?

Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn man innerhalb der Gemeinde umzieht, muss man sich innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde ummelden. Hierzu benötigt man immer eine Wohnungsgeberbestätigung, sonst kann die Ummeldung nicht durchgeführt werden.
Im Bürgerserviceportal kann die Info des Umzugs vorab elektronisch an uns geschickt werden.
Dadurch wird der Ummeldevorgang bei der Gemeinde verkürzt, da anschließend nur noch die Anschrift auf dem Personalausweis und/oder Reisepass geändert werden muss. Hierfür muss ein Termin bei der Gemeinde vereinbart werden.
Sollte man nicht die Möglichkeit haben dies vorab online zu beantragen, kann man auch ganz normal einen Termin zur Ummeldung bei uns vereinbaren.

Abmeldung ins Ausland
Wenn man ins Ausland umzieht und die Wohnung in Deutschland aufgibt, muss man sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der Gemeinde abmelden. Dies kann man im Bürgerserviceportal online melden. Hier bekommt man die Abmeldebestätigung an die angegebene Auslandsadresse per Mail oder Brief geschickt.
Sollte man nicht die Möglichkeit haben dies online zu machen, kann die Abmeldung auch ganz normal bei uns durchführt werden.

Voranzeige einer Anmeldung
Wenn man aus einem anderen Ort nach Niedernberg zieht muss man sich bei der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen anmelden. Hierzu benötigt man immer eine Wohnungsgeberbestätigung, sonst kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.
Im Bürgerserviceportal kann man die Daten vorab elektronisch an die Gemeinde senden. Dadurch wird der Anmeldevorgang bei der Gemeinde enorm verkürzt, da anschließend nur noch die Anschrift auf dem Personalausweis und/oder Reisepass geändert werden muss. Hierfür muss ein Termin bei der Gemeinde vereinbart werden.
Sollte man nicht die Möglichkeit haben dies vorab online zu beantragen, kann man auch ganz normal einen Termin zur Anmeldung bei uns vereinbaren.

Wohnungsgeberbestätigung
Durch die Wohnungsgeberbestätigung wird der Einzug der jeweiligen Person durch den Vermieter bestätigt. Diese muss bei jeder An- und Ummeldung vorgelegt werden. Ohne eine Wohnungsgeberbestätigung kann keine An- oder Ummeldung durchgeführt werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung kann im Bürgerserviceportal online an uns geschickt werden. Wichtig ist hier, dass sie einen aktivierten Ausweis zur Identifizierung haben.
Sollte nicht die Möglichkeit bestehen dies online zu erledigen oder sollte der Wohnungsgeber (Vermieter, Eigentümer) keinen aktivierten Personalausweis haben, kann die Wohnungsgeberbestätigung auch ganz normal bei der Anmeldung oder Ummeldung mitgenommen werden. Diese findet man auf unserer Homepage unter Gemeinde & Bürger/Downloads/Formulare.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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