25.11.2020
Für was benötigt man die Funktion „Meldebescheinigung“ im neuen Bürgerserviceportal?
Bei der Meldebescheinigung unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung. Eine Meldebescheinigung braucht man nur, wenn man aufgefordert wird z. B. seinen Wohnsitz nachzuweisen
Die einfache Meldebescheinigung kann als Nachweis des Wohnsitzes verwendet werden.
Sie enthält folgende Daten:
- Familienname und frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens- und Künstlernamen
- Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
- Derzeitigen Anschrift: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zum Zwecke einer Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.
Sie kann folgende zusätzliche Daten, zur einfachen Meldebescheinigung, enthalten (diese können selbst ausgewählt werden):
- Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
- Familienstand
- Religion
- Geschlecht
- Personalausweis / Pass-Daten
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ankunftsnachweis (AKN) (= ein Aufenthaltsdokument, das einem Ausländer in Deutschland ausgestellt wird)
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung beträgt jeweils 5,00 €.
Sollten Sie die Onlinefunktionen unserer Bürgerserviceportals (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/niedernberg) nicht nutzen können oder wollen, können Sie selbstverständlich auch weiterhin wie gewohnt einen Termin bei uns vereinbaren.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger