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04.06.2020
Seit dem 28. April 2020 gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Die wichtigsten Neuerungen ha-ben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs:
Regelungen zu Geschwindigkeitsverstößen:
Generell gilt: Bei Verstößen bis zu 15 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung wird eine Verwarnung ausgesprochen. Wer mehr als 16 km/h zu schnell fährt muss mir einer Anzeige rechnen.
Achtung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erinnert in diesem Zusammenhang an das ausdrückliche Verbot für die Benutzung von „Blitzer-Apps“ während der Fahrt!
Regelungen zu Rettungsgassen:
Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 € und 320 €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Regelungen zum Parken:
Grundsätzlich wurden hier lediglich die Bußgelder für einzelne Vergehen angehoben. Im Folgenden haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt:
Achtung: In Straßen mit einem Radweg ist das Verbot des Parkens an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten auf einen Abstand von acht Meter erhöht worden.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger