06.07.2022
Diese Woche möchten wir Sie über die Grundsteuerreform 2022 informieren.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuerart, die sich auf den Besitz von Grundstücken samt Bebauung (z.B. ein Haus) bezieht. Der Eigentümer muss den Betrag der Grundsteuer jährlich an die Gemeinde zahlen.
Warum brauchen wir eine Reform?
Schon 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Grundsteuerberechnung für Verfassungswidrig. Grund war eine teilweise ungerechte Regelung zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages. Mit der Reform wird eine neue Berechnungsgrundlage eingeführt. Diese soll verhindern, dass Menschen in Deutschland unterschiedliche Grundsteuerbeträge für ähnlichen Grundbesitz zahlen. Bisher wurde bei der Berechnung nur die Größe des Grundstückes und die Gebäudefläche berücksichtigt. Ab 2025 wird auch die Lage des Grundstückes eine Rolle spielen. Für das neue Bewertungsmodell müssen alle Grundstückswerte neu erfasst werden. Grundstückseigentümer müssen deshalb die Grundsteuererklärung abgeben.
Wie kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?
- Die Grundsteuererklärung kann bequem elektronisch über ELSTER oder
- alternativ als PDF (grau) über den PC ausgefüllt und abgeschickt werden.
- Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie sich Vordrucke (grün) im Rathaus mitnehmen und handschriftlich ausfüllen. Diese finden Sie im Eingangsbereich des Rathauses. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Formularen zur Verfügung. Bitte je Person nur ein Formular mitnehmen, damit die Formulare für alle ausreichen.
Wann fällt die neue Grundsteuer an?
Die neue Grundsteuer ist dann erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Alle Informationen rund um die Grundsteuerreform
Für alle Fragen empfehlen wir die Internetseite www.grundsteuer.bayern.de des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Dort finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Hinweise zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung sowie hilfreiche Erklärvideos.
Ich benötige eine Auskunft über meine Grundstücke
Informationen zu Ihren Grundstücken (Gemarkungsnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner, Fläche) erhalten Sie im Internet unter https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/. Weitere Detailfragen zu Ihrem Grundstück erhalten Sie vom Vermessungsamt, dieses erreichen Sie täglich zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr unter 09372 9996-0
Ich habe weitere Fragen
Bitte beachten Sie auch, dass die Gemeindeverwaltung Ihnen Fragen zur Grundsteuererklärung nicht beantworten und keine Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuerklärung anbieten kann!
Falls Sie dennoch Hilfe benötigen, steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Grundsteuerreform sowie zur Grundsteuererklärung möglichst schnell und einfach zu beantworten. Die Hotline steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Die Hotline erreichen Sie unter 089/30700077.
Informationsquellen
Wir haben im Rathaus für Sie Flyer und Broschüren ausgelegt. Darin erfahren Sie, wie die Grundsteuer genau berechnet wird, was der Grundsteuermessbetrag ist und wer genau die Grundsteuer bezahlen muss. Diese finden Sie auch online unter https://grundsteuer.bayern.de/pdf/Grundsteuerreform_in_Bayern-Flyer.pdf
Zu beachten
Einige Grundstückseigentümer haben bereits ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in welchem ihr Grundstück aufgeführt ist. Noch nicht alle Grundstückseigentümer haben ein entsprechendes Schreiben erhalten. Dennoch sind alle Grundstückseigentümer abgabepflichtig.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger