22.05.2024
Wer ist für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig?
Die Planung, Organisation und Sicherstellung des ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Sie führen diese Aufgabe in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch und sollen sich dafür insbesondere private Planungsbüros oder private Verkehrsunternehmen zur Hilfe holen.
Was ist der Nahverkehrsplan?
Er regelt den Öffentlichen Personennahverkehr der nächsten Jahre. In ihm wird die Fahrthäufigkeit von Bussen, Erreichbarkeiten von großen Städten oder auch die Gestaltung der Haltestellen und Fahrzeugen definiert. Somit ist er das zentrale Instrument der Steuerung und Entwicklung des ÖPNV.
Die letzte Fortschreibung erfolgte 2018 und wird alle 5 bis 10 Jahre erneut durchgeführt.
Warum wird dieser nun fortgeschrieben?
Seit der letzten Fortschreibung veränderten sich die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen deutlich. Unter anderem bei weiteren Distanzen im Pendlerverkehr, die Einführung neuer Mobilitätsformen, die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die geänderten Ansprüche der Kunden an die Mobilität sowie neue umweltpolitische Herausforderungen.
Was ist Inhalt des neuen Nahverkehrsplans?
- Bedienzeiten von morgens bis abends
Taktungen auf Achsen des ÖPNV
Vorgaben zu Fahrzeugen und zum Vertrieb von Tickets
Herstellung der Barrierefreiheit in Fahrzeugen und an Haltestellen
Bürgerbeteiligung
Sie haben Ideen, Verbesserungsvorschläge oder auch Kritiken am aktuellen Öffentlichen Personennahverkehr? Hier können Sie diese bis spätestens 31.08.2024 äußern. Nutzen Sie die Möglichkeit!
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger