29.11.2023
Grundstückseigentümer haben eine ganze Reihe von Verpflichtungen. In den kommenden Wochen wollen wir auf drei Themen hinweisen.
Pflanzen so schneiden, dass Sie nicht aus dem eigenen Grundstück herausragen;
Gehwege und Straßen rund um das eigene Grundstück reinigen;
im Winter die Gehwege räumen –
das sind nur drei Beispiele, für die Grundstückseigentümer verantwortlich sind.
Hierüber wollen in den kommenden Ausgaben detaillierter informieren.
Bitte kommen Sie Ihren Verpflichtungen regelmäßig nach. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und kümmern sich rechtzeitig.
Bei der Gemeinde sind bereits Rückmeldungen eingegangen, dass z. B. ein Eigentümer im Nachteil wäre, weil ein Eckgrundstück eine größere Reinigungsfläche hat oder sich aufgrund der Lage und Sonneneinstrahlung Unkraut schneller vermehren würde. Solche Punkte sind nicht beeinflussbar und haben keine Auswirkung auf Verpflichtungen. Diskussionen hierüber sind nicht zielführend.
Beachten Sie, dass die Gemeinde bei Pflichtversäumnis auch eine Ordnungswidrigkeit festsetzen kann.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger