Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Eigentum verpflichtet

29.11.2023
Grundstückseigentümer haben eine ganze Reihe von Verpflichtungen. In den kommenden Wochen wollen wir auf drei Themen hinweisen.

Pflanzen so schneiden, dass Sie nicht aus dem eigenen Grundstück herausragen;
Gehwege und Straßen rund um das eigene Grundstück reinigen;
im Winter die Gehwege räumen –
das sind nur drei Beispiele, für die Grundstückseigentümer verantwortlich sind.
Hierüber wollen in den kommenden Ausgaben detaillierter informieren.

Bitte kommen Sie Ihren Verpflichtungen regelmäßig nach. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und kümmern sich rechtzeitig.

Bei der Gemeinde sind bereits Rückmeldungen eingegangen, dass z. B. ein Eigentümer im Nachteil wäre, weil ein Eckgrundstück eine größere Reinigungsfläche hat oder sich aufgrund der Lage und Sonneneinstrahlung Unkraut schneller vermehren würde. Solche Punkte sind nicht beeinflussbar und haben keine Auswirkung auf Verpflichtungen. Diskussionen hierüber sind nicht zielführend.

Beachten Sie, dass die Gemeinde bei Pflichtversäumnis auch eine Ordnungswidrigkeit festsetzen kann.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.