31.03.2021
Hunde an die Leine und auch selbst auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört
Mit dem Frühlingsbeginn kündigt sich auch der Nachwuchs der wildlebenden Tiere an. Während der Brut- und Setzzeit reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen.
Zum Schutz der Fauna gilt daher von Anfang März bis einschließlich Mitte Juli eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde. In diesem Zeitraum werden gezielt die Wege in Wald und Flur bestreift und Hundehalter bezüglich der Brut- und Setzzeit angesprochen.
Wer beim Fahrradfahren, Joggen oder bei einem Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und bei Mitnahme seines Hundes diesen an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.
Wenn ein unangebrachtes Fehlverhalten eines freilaufenden Hundes (z. B. beim Aufscheuchen von wildlebenden Vögeln) vom Hundehalter nicht unterbunden wird, stellt dies bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.
Weitere Infos wie Ihr Hund sich in der Natur verhalten sollte finden Sie hier.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger